Reglement
Die Wiesenter Faschings Trails sind ein Trailrunning Event im Bayerischen Vorwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.
Mindestalter:
Hunde sind als Begleitung während des Rennens auf den Strecken RWUT15 undRWUT30 zugelassen, jedoch müssen folgende Regeln erfüllt werden:
Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten.
Dem Verlauf der Strecke ist zu folgen. Wird die Strecke verlassen, muss zum Punkt der Streckenabweichung zurückgekehrt werden und dann dem Original-Streckenverlauf gefolgt werden.
In den Naturschutzgebieten “Hölle” und “Schlosspark Falkenstein” darf die Strecke nicht verlassen werden.
Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Witterungsbedingungen, etc. kurzfristig zu ändern
Streckenmarkierung
Die Startnummer ist während des gesamten Rennens gut sichtbar auf der Vorderseite zu tragen. Kann ein Läufer bei einer Zwischenzeit oder beim Zieleinlauf aufgrund einer nicht sichtbaren Startnummer nicht eindeutig identifiziert werden, kann dies dazu führen, dass der Lauf für den betroffenen Starter nicht gewertet wird.
Es ist nicht gestattet, die Startnummer zu verändern, bzw. die Sponsorenlogos zu verdecken.
Die Rückseite der Startnummer mit den Notfallinformationen ist vor dem Start auszufüllen.
Manuelle Bruttozeitnahme
Zwischenzeiten werden manuell an den VPs ermittelt. Jeder Teilnehmer hat sich beim VP-Personal mit Namen und Startnummer zur Aufnahme der Zwischenzeit zu melden, auch wenn die Möglichkeit zur Verpflegung nicht genutzt wird.
Ein fehlender Nachweis an einer VP oder einem Checkpoint kann zur Disqualifikation, mindestens jedoch zur Belegung des Läufers mit einer Strafzeit führen.
Die Aufnahme der Zielzeit erfolgt durch Zeitnehmer und zusätzlich im Zielbereich aufgestellte Kameras mit Zeitstempel.
Es gelten die in der Ausschreibung festgelegten Zielschluss und Cut-Off Zeiten.
Für Teilnehmer, die im Jahr des Laufs mindestens ihr siebzigstes Lebensjahr vollenden entfallen die Cut-Off -Zeiten, sowie die Zeitlimits, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Versorgungspunkte noch bis zum Eintreffen vollständig aufrechterhalten werden. Gegebenenfalls hat der Teilnehmer die Rennleitung über Telefon über das Eintreffen am Versorgungspunkt zu informieren. Der Zielschluss bleibt von dieser Ausnahmeregelung unberührt.
Die Rennleitung behält sich vor, Cut-Off-, sowie Zielschluss-Zeiten witterungs- bzw. streckenbedingt anzupassen.
Die Pflicht-Ausrüstung ist während des kompletten Laufes mit sich zu führen.
Das Mitführen der Pflichtausrüstung während des Laufes kann vom Veranstalter vor dem Start und an den Versorgungspunkten stichprobenartig überprüft werden. Ein Nichtmitführen der Pflichtausrüstung kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Die Verwendung von Stöcken ist zugelassen. Wenn Stöcke verwendet werden, sind diese vom Start bis zum Ziel durch den Teilnehmer selbst zu transportieren.
Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklassebestimmende Lebensjahr vollendet wird.
Starter mit Hund werden gesondert bewertet.
Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.
Dies kann sein aus:
Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.
Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.
Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.
Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.
Bei Nachmeldungen nach Ablauf der Meldefrist oder am Wettkampftag vor Ort ist eine Nachmeldegebühr zu entrichten.
Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur wegen Krankheit (Attest) oder aus den im Punkt COVID-19 aufgeführten Gründen möglich. Ab Anmeldeschluss kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Die Höhe der Startgebühren ist in der Ausschreibung festgelegt.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende der Anmeldegebühr, oder aufgrund der Witterung oder wegen einer Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kurzfristig abzusagen.
Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.
Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird wahlweise die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.
In allen Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.
Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.
Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, etc.) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – darf während des Laufes nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien, sowie medizinische Hilfe.
Die Begleitung durch nicht selbst am Lauf angemeldete Personen ist untersagt, Ausnahmen bilden Begleitpersonen von Teilnehmern mit Behinderung.
Die Begleitung durch Begleitfahrzeuge (auch nichtmotorisierte) ist untersagt.
Da die Wiesenter Faschings Trails fast ausnahmslos durch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete führen, ist uns das Umweltverhalten unserer Teilnehmer sehr wichtig.
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind durch den Teilnehmer zu tragen.
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:
Ein Teilnehmer, gegen dein eine Disqualifikation oder Zeitstrafe ausgesprochen wird, hat kein Recht auf Zurückerstattung der Startgebühr.
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung unter Benennung von Zeugen einlegen. Eine Jury aus drei Mitgliedern aus Rennleitung und Streckenpersonal wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen.
Es wird eine Protestgebühr von 100 EUR erhoben. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.
Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu folgenden Punkten:
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Renn- und Organisationsleitung behält sich etwaige Änderungen des Reglements vor. Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das restliche Reglement weiterhin gültig.
Die Ausschreibung in der jeweils gültigen Version ist Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Um allen eigeladenen Teilnehmer einen möglichst schönen Lauf mit einem unbeschwerten Zusammentreff en zu ermöglichen und die Teilnehmer und unsere Helfer zu schützen, sind die SARS-COV-2 Regeln unbedingt einzuhalten.
Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch im Freien ist zu achten.
Auf entsprechende Hygiene ist zu achten. Das im Start/Ziel-Bereich und an den Versorgungspunkten bereitstehende Handdesinfektionsmittel ist zu benutzen.
Es ist den Teilnehmern untersagt, sich ohne Anweisung Verpflegung direkt zu nehmen, bzw. seine Trinkbehälter selbst zu befüllen.
Nicht teilnehmen können:
Der Veranstalter behält sich vor, die Corona-Schutzmaßnahmen dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Version 1.0 Stand 15.01.2023