Reglement

Veranstaltungscharakter und Teilnahmebedingungen

Die Wiesenter Faschings Trails sind ein Trailrunning Event im Bayerischen Vorwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.

  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen.
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Haftungserklärungseine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mitphysisch extremen Belastungen.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf technisch anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die noch vor dem Rennen festgelegten und bekanntgegebenen Cut-Off -Zeiten an.

Mindestalter:

  • WiesenterFaschinghsTrail50 – Geburtsjahrgang 2005 und älter
  • WiesenterFaschinghsTrail30 – Geburtsjahrgang 2007 und älter
  • WiesenterFaschinghsTrail15 – Geburtsjahrgang 2009 und älter
  • WiesenterFaschingsKinderTrails – 2019 und älter
  • WiesenterFaschingsZwergerl – 2021 und älter
Läufer mit Hund

Hunde sind als Begleitung während des Rennens auf den Strecken RWUT15 undRWUT30 zugelassen, jedoch müssen folgende Regeln erfüllt werden:

  • Nur ein Hund pro Läufer
  • Das Mindestalter des Hundes, um am Rennen teilzunehmen, ist 15 Monate.
  • Es gilt Leinenpflicht während des gesamten Rennens (die Strecke führt auch durch Naturschutzgebiete).
  • Der Nachweis über eine für das Event gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung ist bei der Startnummernausgabe nachzuweisen.
  • Gültigen Impfnachweise zu den gängigen Impfungen Leptospirose / Tollwut /Staupe / Parvovirose sind bei der Startnummernausgabe vorzulegen.
  • Andere Läufer dürfen durch den Hund oder die Leine nicht behindert werden.
  • Rücksichtnahme auf andere Läufer.
  • Beim Überholen anderer Läufer ist dies vorher anzukündigen. Beim überholt werden ist gegebenenfalls kurz auszuweichen und der Hund kurz zu halten.
  • Hundekotbeutel sind während des Rennens mitzuführen und zu benutzen. Die Beutel können an der nächsten VP entsorgt werden.
  • Der Zustand des Hundes ist stets zu beobachten und gegebenenfalls ist das Rennen abzubrechen. Das Tierwohl geht immer vor.
  • Mensch-Hund-Teams starten am Ende des Hauptfeldes, gegebenenfalls im Jagdstart 5 Minuten nach dem Hauptfeld im 10 Sekunden-Takt.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Hunde aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Unverträglichkeit vom Rennen auszuschließen.
Anweisungen durch Rennleitung und Funktionspersonal

Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

StVO

Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten.

Strecke

Dem Verlauf der Strecke ist zu folgen. Wird die Strecke verlassen, muss zum Punkt der Streckenabweichung zurückgekehrt werden und dann dem Original-Streckenverlauf gefolgt werden.

In den Naturschutzgebieten “Hölle” und “Schlosspark Falkenstein” darf die Strecke nicht verlassen werden.

Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Witterungsbedingungen, etc. kurzfristig zu ändern

Streckenmarkierung

  • Die Strecke des WiesenterFaschingsTrail15 ist durchgehend markiert.
  • Die Strecke des WiesenterFaschingsTrails30 ist NICHT markiert.
  • Die Strecke des WiesenterFaschingsTrails50 ist NUR in den Bereichen der NSG Hölle und NSG Schlosspark Falkenstein markiert.
Startnummer

Die Startnummer ist während des gesamten Rennens gut sichtbar auf der Vorderseite zu tragen. Kann ein Läufer bei einer Zwischenzeit oder beim Zieleinlauf aufgrund einer nicht sichtbaren Startnummer nicht eindeutig identifiziert werden, kann dies dazu führen, dass der Lauf für den betroffenen Starter nicht gewertet wird.

Es ist nicht gestattet, die Startnummer zu verändern, bzw. die Sponsorenlogos zu verdecken.

Die Rückseite der Startnummer mit den Notfallinformationen ist vor dem Start auszufüllen.

Zeitnahme

Manuelle Bruttozeitnahme

Zwischenzeiten werden manuell an den VPs ermittelt. Jeder Teilnehmer hat sich beim VP-Personal mit Namen und Startnummer zur Aufnahme der Zwischenzeit zu melden, auch wenn die Möglichkeit zur Verpflegung nicht genutzt wird.

Ein fehlender Nachweis an einer VP oder einem Checkpoint kann zur Disqualifikation, mindestens jedoch zur Belegung des Läufers mit einer Strafzeit führen.

Die Aufnahme der Zielzeit erfolgt durch Zeitnehmer und zusätzlich im Zielbereich aufgestellte Kameras mit Zeitstempel.

Zeitlimits/Cut-Off -Zeiten

Es gelten die in der Ausschreibung festgelegten Zielschluss und Cut-Off Zeiten.

Für Teilnehmer, die im Jahr des Laufs mindestens ihr siebzigstes Lebensjahr vollenden entfallen die Cut-Off -Zeiten, sowie die Zeitlimits, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Versorgungspunkte noch bis zum Eintreffen vollständig aufrechterhalten werden. Gegebenenfalls hat der Teilnehmer die Rennleitung über Telefon über das Eintreffen am Versorgungspunkt zu informieren. Der Zielschluss bleibt von dieser Ausnahmeregelung unberührt.

Die Rennleitung behält sich vor, Cut-Off-, sowie Zielschluss-Zeiten witterungs- bzw. streckenbedingt anzupassen.

Ausrüstung und Bekleidung

Die Pflicht-Ausrüstung ist während des kompletten Laufes mit sich zu führen.

Das Mitführen der Pflichtausrüstung während des Laufes kann vom Veranstalter vor dem Start und an den Versorgungspunkten stichprobenartig überprüft werden. Ein Nichtmitführen der Pflichtausrüstung kann mit Disqualifikation geahndet werden.

Die Verwendung von Stöcken ist zugelassen. Wenn Stöcke verwendet werden, sind diese vom Start bis zum Ziel durch den Teilnehmer selbst zu transportieren.

Wertungskategorien

Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklassebestimmende Lebensjahr vollendet wird.

Starter mit Hund werden gesondert bewertet.

Ausscheiden aus dem Lauf

Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.

Dies kann sein aus:

  • medizinischen Gründen, aufgrund von Erschöpfung, Verletzung oder ähnliches bei Mensch oder Tier
  • grobe Regelverletzungen

Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.

Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Medizinische Notfallversorgung

Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.

Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.

Startgebühren

Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.

Bei Nachmeldungen nach Ablauf der Meldefrist oder am Wettkampftag vor Ort ist eine Nachmeldegebühr zu entrichten.

Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur wegen Krankheit (Attest) oder aus den im Punkt COVID-19 aufgeführten Gründen möglich. Ab Anmeldeschluss kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

Die Höhe der Startgebühren ist in der Ausschreibung festgelegt.

Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende der Anmeldegebühr, oder aufgrund der Witterung oder wegen einer Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kurzfristig abzusagen.

Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.

Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird wahlweise die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.

In allen Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.

Teilnehmerlimit

Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.

Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.

Hilfe durch nicht am Lauf beteiligte Personen

Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, etc.) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – darf während des Laufes nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien, sowie medizinische Hilfe.

Die Begleitung durch nicht selbst am Lauf angemeldete Personen ist untersagt, Ausnahmen bilden Begleitpersonen von Teilnehmern mit Behinderung.

Die Begleitung durch Begleitfahrzeuge (auch nichtmotorisierte) ist untersagt.

Umwelt und Naturschutz

Da die Wiesenter Faschings Trails fast ausnahmslos durch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete führen, ist uns das Umweltverhalten unserer Teilnehmer sehr wichtig.

  • Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der auf den Versorgungspunkten bereitgestellten Abfallbehälter oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu empfindlichen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.
  • Die Naturschutz-Auflagen für die Streckenabschnitte in den Naturschutzgebieten „Hölle“ und „Schlossberg-Falkenstein“ sind zwingend einzuhalDie Naturschutz-Auflagen für die Streckenabschnitte in den Naturschutzgebieten „Hölle“ und „Schlossberg-Falkenstein“ sind zwingend einzuhalten..
  • Mitgeführte Lebensmittel (Gel, Riegel, etc.) sind mit der Startnummer zu beschriften.
  • An den Verpflegungsstellen werden keine Pappbecher für Getränke gestellt.
Doping

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind durch den Teilnehmer zu tragen.

Disqualifikation und Zeitstrafen

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichteinhalten der Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen der Rennleitung, der Verantwortlichen der Versorgungspunkte und Kontrollstellen, Polizei und Rettungskräften
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständiger Pflichtausrüstung, sowie Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung oder vorsätzlicher Umweltzerstörung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle, bzw. fehlende Meldung an einem Versorgungspunkt
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Doping
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen

Ein Teilnehmer, gegen dein eine Disqualifikation oder Zeitstrafe ausgesprochen wird, hat kein Recht auf Zurückerstattung der Startgebühr.

Protest

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung unter Benennung von Zeugen einlegen. Eine Jury aus drei Mitgliedern aus Rennleitung und Streckenpersonal wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen.

Es wird eine Protestgebühr von 100 EUR erhoben. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

Datenschutz

Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu folgenden Punkten:

  • Veröffentlichung und Speicherung von Namen, Vorname, Wohnort, Verein, Geschlecht und Geburtsjahr in der Teilnehmerliste durch die Firma RunFellows.
  • Veröffentlichung der vorstehenden Daten und der Laufzeit in der Ergebnislistedurch die Firma RunFellows.
  • Veröffentlichung, Verarbeitung und Verbreitung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen.
Haftung

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

Die Renn- und Organisationsleitung behält sich etwaige Änderungen des Reglements vor. Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das restliche Reglement weiterhin gültig.

Ausschreibung

Die Ausschreibung in der jeweils gültigen Version ist Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.

Bild-, Film- und Tonrechte

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.

SARS-CoV2

Um allen eigeladenen Teilnehmer einen möglichst schönen Lauf mit einem unbeschwerten Zusammentreff en zu ermöglichen und die Teilnehmer und unsere Helfer zu schützen, sind die SARS-COV-2 Regeln unbedingt einzuhalten.

Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch im Freien ist zu achten.

Auf entsprechende Hygiene ist zu achten. Das im Start/Ziel-Bereich und an den Versorgungspunkten bereitstehende Handdesinfektionsmittel ist zu benutzen.

Es ist den Teilnehmern untersagt, sich ohne Anweisung Verpflegung direkt zu nehmen, bzw. seine Trinkbehälter selbst zu befüllen.

Nicht teilnehmen können:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns).

Der Veranstalter behält sich vor, die Corona-Schutzmaßnahmen dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.

Gleichbehandlung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Version 1.0 Stand 15.01.2023